Wir als Mitglieder des SPD Ortsvereins Schwerte-Nord leben mit unseren Familien in direkter Nachbarschaft zum geplanten Bebauungsgebiet an der Waldstraße. Im dortigen Naturfreundehaus tagen wir einmal im Monat und auch wir genießen das nachbarschaftliche Umfeld und die Nähe des Schwerter Waldes. Im Zuge der aktuellen Diskussionen rund um den Aufstellungsbeschluss für einen möglichen Bebauungsplan haben uns zahlreiche kritische, aber auch interessierte Fragen und Rückmeldungen zu den weiteren Planungen erreicht. Hierzu würden wir gerne einmal den Sachstand aus unserer Sicht schildern, da viele Bürgerinnen und Bürger keine genauen Informationen über das anstehende Planverfahren haben und manchmal auch schlicht vereinfachte Gerüchte gestreut werden.
Warum muss überhaupt in Zeiten des Klimawandels gebaut werden?
Gemäß des städtischen Handlungskonzeptes Wohnen, welches einstimmig von allen Parteien getragen wurde und wird, fehlen bis 2030 allein in Schwerte rund 1.000 Wohneinheiten in verschiedenen Preisklassen und Wohnungsgrößen. Empirisch nachgewiesen sind insbesondere der Mangel an öffentlich gefördertem Wohnungsbau und zunehmend auch an gemeinschaftlichen Wohnformen. Zudem wächst der Wohnflächenbedarf pro Kopf, da es weniger Familienbünde gibt und vielfach eine Wohnung nur von einer oder zwei Personen bewohnt wird. Dies Phänomen ist nicht nur in Schwerte vorzufinden, sondern ist bundesweit zu beobachten, v.a. rund um die Ballungsgebiete. Die Politik hat es schlicht verschlafen, in den Gebäudebestand zu investieren und hat sich als öffentliche Hand aus dem Wohnungsbau zurückgezogen.
Vor diesem Hintergrund wurde in 2017 die Immobilien Entwicklungsgesellschaft Schwerte mbH gegründet. Die Gesellschaft hat das Ziel, unter städtebaulichen Aspekten und im Sinne des Handlungskonzeptes Wohnen geeignete Wohnbauflächen in Schwerte zu entwickeln, zu erschließen und zu vermarkten, um ein attraktives und zukunftsorientiertes Wohnumfeld in Schwerte zu schaffen. Die erwirtschaftete Rendite verbleibt damit nicht bei privaten Investoren, sondern kommt dem Allgemeinwohl zu Gute, z. B. in Bahnhofsnähe am Senningsweg. Flächen, die seit Jahren brachliegen und in die sonst niemand investiert hätte, weil sie nicht lukrativ genug sind.
In Schwerte leben viele Bürgerinnen und Bürger in schöner Randlage, in einem Eigenheim mit Nähe zur Natur. Im Kontrast dazu suchen Menschen händeringend eine bezahlbare Wohnung oder ein Eigenheim für sich und ihre Familien. Ohne Erbschaft oder finanzielle Unterstützung aus dem Elternhaus ist es nahezu unmöglich eine geeignete Bleibe zu finden. Diese Bestandsaufnahme ist auch in anderen Städten unumstritten, unabhängig von politischen Ratsverhältnissen. Wohnen ist die soziale Frage des kommenden Jahrzehnts! Dazu stehen wir als SPD. Auch für uns gilt es vorrangig in die Innenentwicklung zu investieren. Wir bebauen Sportplätze, investieren in Bahnhofsnähe am Senningsweg, in der kleinen Liethstraße, in der Wilhelmsstraße in der Lohbachstraße. Dies übrigens auch nicht zur Begeisterung der dortigen Nachbarn. Dennoch ist es quantitativ geboten, auch die Siedlungsränder zu arrondieren, um dann nach innen zu verdichten, denn Nachverdichtung scheitert häufig an Eigentumsrechten, Altlasten, mangelnder Wirtschaftlichkeit u.v.m.
Als Ortsverein Schwerte-Nord haben wir immer gesagt, dass wir uns stets für die Wohnraumversorgung aller Bevölkerungsschichten einsetzen, uns aber jeden Fall fachlich anschauen werden. Denn Bauen ist kein Selbstzweck.
Was passiert in den nächsten Wochen und Monaten?
Entgegen anders lautender Gerüchte wurde kein Baubeschluss gefällt und es steht in keiner Weise fest wie gebaut wird, wie hoch gebaut und ob überhaupt gebaut werden darf. Eben dafür ist ein Planverfahren da. Daher begrüßen wir es außerordentlich, dass nun mit der Planung und der damit einhergehenden Beteiligung von uns Bürgerinnen und Bürgern sowie der fachlichen Begutachtung von z. B. Umweltschutzbehörden begonnen werden kann.
Im Folgenden wollen wir das Verfahren und die Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten erörtern.

Aufstellungsbeschluss
Das Verfahren der Bauleitplanung beginnt mit dem sog. Aufstellungsbeschluss. Dieser ist mit dem Plangebiet und der Planbezeichnung ortsüblich bekannt zu machen, z.B. in der Tageszeitung, dem Wochenblatt, per Aushang oder im Amtsblatt. Danach erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Dies ist die früheste Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und einzubringen. Frühzeitig bedeutet hierbei, dass sich die Planung noch nicht verfestigt hat, die Grundzüge aber schon benannt werden können.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Im Baugesetzbuch ist für die Bauleitplanung grundsätzlich eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der häufig öffentliche Veranstaltungen zur Bürgerinformation durchgeführt werden und eine öffentliche Auslegung. Eine möglichst frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (mit häufig groben Planüberlegungen) in Verbindung mit einer daran anschließenden Beteiligung zu einem Entwurf eines konkreten Rechtsplans erhöht in vielen Fällen die Akzeptanz und die Qualität der Bauleitplanung. Zudem sind nach Baugesetzbuch die betroffenen Fachbehörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (z.B. Umweltverbände), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend der vorgenannten Regelung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Durch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange erhält die planende Stadt die Möglichkeit sich frühzeitig mit möglichen Einwendungen und Bedenken auseinanderzusetzen sowie angeführte Aspekte – wenn nötig – in die weitere Planung einzubringen.
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird der tatsächliche Entwurf des Bauleitplans erarbeitet. Die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Anregungen sollten, soweit sie für die Planung relevant sind, eingearbeitet werden.
Zu dem Bauleitplanentwurf wird die entsprechende Begründung und der dazugehörige Umweltbericht verfasst.
Der Entwurf des Bauleitplans wird nebst Begründung und Umweltbericht im Regelfall für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung der Planentwürfe sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Ziel der öffentlichen Auslage ist es, den Bauleitplanentwurf zur Diskussion zu stellen.
Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange können prüfen, ob ihre im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingebrachten Stellungnahmen berücksichtigt worden sind und ggf. eine neue Stellungnahme abgeben. Auch können sie Stellungnahmen zu neuen Aspekten anbringen, die noch nicht berücksichtigt worden sind.
Überprüfung und Abwägung
Nach Beendigung der öffentlichen Auslegung muss die planende Gemeinde alle fristgemäß vorgebrachten und abwägungsrelevanten Stellungnahmen prüfen und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abwägen. Zu den Belangen zählen auch die des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes. Die Abwägung bedarf keiner eigenständigen Entscheidung.
Im Rahmen der Prüfung der Stellungnahmen können sich Aspekte ergeben, die Änderungen oder Ergänzungen des Bauleitplanentwurfs zur Folge haben könnten. In diesen Fällen erfolgt in der Regel eine erneute Auslegung des überarbeiteten Bauleitplanentwurfs.
Feststellungsbeschluss / Satzungsbeschluss, Bekanntmachung
Ein Bebauungsplan wird durch Beschluss als Satzung beschlossen. Der Beschluss muss durch den jeweiligen Rat der Stadt erfolgen. Erst dann ist er rechtlich bindend.
Zusammenfassung:
Planung ist nie eindimensional und sollte nie aus einem reinen Gefühl heraus erfolgen. Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Träger öffentlicher Belange haben vielfach Mitwirkungs- und Einspruchsmöglichkeiten und häufig geht ein Planverfahren anders aus als erwartet. Für Schnellschüsse populistischer Art setzen wir uns nicht ein, auch wenn es manchmal in der Öffentlichkeit der einfachere Weg wäre. Politisch verantwortliche müssen die Belange der Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger vertreten und die unterschiedlichen Interessen und notwendige gesellschaftliche Aufgaben gerecht abwägen. Sie sind allen Ortsteilen gegenüber gleich verpflichtet. Wer sich hierbei von eigennützigen Interessen leiten lässt, handelt unverantwortlich.
Wir begleiten jede Bürgerin und jeden Bürger gerne in diesem Planverfahren, stehen für Gespräche immer zur Verfügung. Zum Wohle der Stadt, aber nicht für die Interessen Einzelner.
